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Acerca de

Sösetalsperre Harz.png

Allg. Geschäftsbedingungen

Yoga-Reisen / Yoga-Wochenenden

Die Anmeldung zu einer Yoga-Reise muss vom Teilnehmenden schriftlich erfolgen (Buchung über diese Website oder per E-Mail). Nachfolgend erhält die/der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden. Ein (Wochenend-)Kurs bzw. eine Yoga-Reise findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht worden ist. Bei Absage durch Pura Vidya wird selbstverständlich der gezahlte Betrag vollständig rückerstattet.

Stornierung & Rücktrittsrecht

Nach Zugang der Rechnung oder Bestätigung der Buchung hat der/die Teilnehmende ein generelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Rücktritts-/Stornierungsanfrage bei Pura Vidya. Die vollständige Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung fällig. 

 

Stornierungsbedingungen bei Yoga-Wochenenden (Fr - So / Fr - Mo)

  • Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Beginn des Yoga-Wochenendes werden 75% des gezahlten Betrags erstattet. Bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Beginn werden 50% des gezahlten Betrages erstattet, danach ist eine Rückerstattung des Teilnahmebetrags ausgeschlossen.
  • Die Umbuchung auf ein anderes Reisedatum kann auf Kulanz-Basis gewährt werden, bitte nimm hierzu schriftlich Kontakt auf.

 

Stornierungsbedingungen bei Yoga-Reisen (1 Woche, z. B. Ibiza)

  • Bei Stornierung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Yoga-Reise werden 75% des gezahlten Betrages erstattet. Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Beginn werden 50% des gezahlten Betrages erstattet, danach ist eine Rückerstattung des Teilnahmebetrags ausgeschlossen.

  • Nicht-stornierungsfähige Beträge können ggf. auf Kulanz-Basis umgewandelt werden in einen Guthaben-Gutschein; bitte nimm hierzu schriftlich Kontakt auf.

  • Sollte die Yoga-Reise bzw. das Yoga-Wochenende seitens Pura Vidya nicht zustande kommen, bezahlen wir das Geld selbstverständlich zu 100% zurück.

  • Der Teilnehmende erhält auf Wunsch eine Rechnung zur Einreichung bei einer Reiseversicherung.

Haftung

  • Pura Vidya haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Kursmaterialien.

  • Pura Vidya haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen und für Gesundheitsschäden, welche die Mitglieder aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden und für selbst verschuldete Unfälle.

  • Den Anweisungen der/des Kursleiterin/Kursleiters ist Folge zu leisten.

  • Bekannte akute oder chronische Erkrankungen sind der/dem jeweiligen Kursleiter/in vor dem Yogaunterricht mitzuteilen.

  • Für Garderobe und mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

  • Glasflaschen und Nahrungsmittel dürfen nicht mit in die Kursräume genommen werden.

 

Sonstige Vereinbarungen

Pura Vidya kann die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Die Änderungen werden auf dieser Seite bekannt gegeben. Als Gerichtsstand wird Goslar vereinbart.

Aufklärung und Empfehlungen

Jede/jeder Teilnehmende an Yoga-Unterricht/-Reisen/-Kursen ist für seinen gesundheitlichen Zustand als auch für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. Das medizinische Risiko trägt alleine die/der Teilnehmende. Im Falle von Krankheit, Schwangerschaft und nach Operationen wird eine Beratung durch den behandelnden Arzt empfohlen. Die/der Teilnehmende führt alle Übungen in Eigenverantwortung aus. Außerdem wird die/der Teilnehmende angehalten, Übungen, die ihr/ihm zu schwierig erscheinen, auszulassen oder um eine Modifikation durch die/den Yogalehrer/in zu bitten.

Pflichtinformationen zu Bewertungen
Wir führen keine gesonderten Überprüfungen von Bewertungen durch, um sicherzustellen, dass die dargestellten Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Alle Besucher unserer Website können Bewertungen für unsere Produkte abgeben. Die Bewertungsabgabe ist nicht an ein Nutzerkonto o.ä. gebunden. Offensichtliche Fake Bewertungen werden wir manuell entfernen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder dies nach Vertragsabschluss werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinflusst. An deren Stelle tritt jene wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die beide Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB findet keine Anwendung.

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